SAE wappnet sich für neue Herausforderungen
Durch Kommunalabwasserrichtlinie ändert sich für Kläranlagen einiges
Schwerin-Süd • Das Abwasser aus der Landeshauptstadt Schwerin und dem Umland durchläuft derzeit drei Reinigungsstufen auf der Kläranlage Schwerin Süd. Nach der mechanischen Behandlungsstufe folgt die vollbiologische Abwasseraufbereitung mit anschließender weitergehender Abwasserreinigung zur Nährstoffelimination der Pflanzennährstoffe Phosphor und Stickstoff.
„Die SAE ist dafür bereits heute gut aufgestellt“, schätzt Martin F rank, Betriebsingenieur Abwasser, ein. Ein großes Thema für die Abwasserwirtschaft ist die vierte Reinigungsstufe. Diese wird für Kläranlagen mit einer Kapazität von 150.000 Einwohnern bis spätestens 2045 verpflichtend sein. „Wir bereiten uns in den nächsten Jahren intensiv auf die Entfernung von Spurenstoffen vor“, sagt Martin Frank. Dazu zählen exemplarisch Pharmazeutika, Pflanzenschutzmittel und Hormone, die mit der bestehenden Technologie nur wenig abgebaut werden.
So gelangen sie in Gewässer und können Lebewesen negativ beeinflussen. Sowohl industrielle Einflüsse als auch demografische Faktoren spielen dabei eine Rolle. „Wir prüfen, welche Spurenstoffe bei uns relevant sind, wie man diese am besten entfernen kann und planen dann die Anlage“, erklärt er. Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Richtlinie ist die Forderung nach Energieneutralität der Kläranlagen. Zudem gewinnt die Abwasserüberwachung von Gesundheitsparametern an Bedeutung. „Dabei geht es um Corona-, Influenza und Polio-Viren. Auch die Wirksamkeit von Antibiotika hinsichtlich von Resistenzen wird stärker geprüft“, sagt Martin Frank.
maxpress/Barbara Arndt
Verträge sind jetzt befristet
Schwerin • Auf gewerbliche und private Nutzer von Standrohren kommen Veränderungen zu. Diese speziellen technischen Einrichtungen mit eigenem Wasserzähler ermöglichen die Entnahme von Trinkwasser über Hydranten.
„Dabei handelt es sich zumeist um eine temporäre Nutzung, beispielsweise für Veranstaltungen oder Bauvorhaben“, erklärt Johannes Rathsack, technischer Leiter der WAG. „Wir haben den Ausleihprozess überarbeitet. Neu ist unter anderem, dass Kunden den Antrag auf Ausleihe von unserer Homepage herunterladen und digital bearbeiten können.“ Die Ausleihe von Standrohren bietet drei Optionen: Die erste umfasst nur die Ausleihe. Die zweite schließt den Auf- und Abbau durch die WAG mit ein. Bei der dritten Variante ist eine Beprobung entsprechend der Trinkwasserverordnung dabei. Dementsprechend fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. „Wichtig ist, dass die Verträge jetzt grundsätzlich bis maximal zum 31. Januar des Folgejahres befristet sind. Die Rückgabe hat unaufgefordert zu erfolgen“, so Johannes Rathsack.
maxpress/ba