Gelbe Karte für nicht geräumte Wege
Straßenreinigungssatzung regelt Pflichten der Anlieger bei der Beseitigung von Schnee und Glätte
Schwerin • In diesem Jahr hat es viele kalt erwischt: Bereits Anfang November hielt der Winter mit Schnee und Kälte Einzug. Jetzt gilt es, gut auf die Pflichten in der kalten Jahreszeit vorbereitet zu sein. Dazu gehört bei entsprechender Witterung die Gehwegräumung und -abstumpfung in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr.
Zugegeben, es ist eine Herausforderung, schon früh morgens den Schneeschieber zur Hand zu nehmen und den Gehweg vorm Grundstück bei Minusgraden und Schneetreiben zu räumen. Auch abends gibt es Schöneres, als noch mit Abstumpfmitteln gefährlicher Glätte vorzubeugen. Wer sich als Grundstückseigentümer von dieser Last befreien möchte, kann einen Winterdienst beauftragen. Wer das nicht tut, muss selbst ran. „Wir bitten alle Schwerinerinnen und Schweriner, die Anlieger von öffentlichen Wegen sind, ihren Verpflichtungen aus der Straßenreinigungssatzung nachzukommen. Nach den ersten Wintertagen mit Schnee und Eisglätte im November haben wir mehr als 20 Rückmeldungen bekommen, dass hier und da die Gehwegreinigung nicht oder nicht ausreichend erfolgt ist“, sagt SDS-Mitarbeiterin Susanne Ahlschläger. Damit niemand zu Schaden kommt, gelten nebenstehende Regeln. Auch in diesem Winter wird die Einhaltung der Pflichten aus der Straßenreinigungssatzung kontrolliert. Mit einer gelben Karte erhalten die Anlieger einen Hinweis, dass die Wege vor der eigenen Haustür nicht ordnungsgemäß geräumt worden sind. Im eigenen Interesse ist es besser, von vornherein für schnee- und eisfreie Gehwege zu sorgen. Hinweise zum Winterdienst gibt es übrigens auch in einem Flyer, der im Bürgercenter ausliegt oder online unter www.sds-schwerin.de eingesehen werden kann.
ba