Denkmalgeschützte Grabstätte für die Zukunft bewahrt

Instandsetzung abgeschlossen

Schwerin • Seit dem Jahr 2004 steht die Grabstätte von Bostell auf dem Alten Friedhof der Landeshaupstadt unter Denkmalschutz. Die ausgemauerte Grabstätte mit massiver Gruft und Werksteineinfassung wies aufgrund von Witterungseinflüssen und Alterungserscheinungen deutliche Schäden auf. Diese wurden jetzt beseitigt.

Gleich hinter der durchaus bekannten Grabstätte „Clewe“ liegt ein weiteres Kleinod: die Grabstätte „von Bostell“. Im Jahr 1912 wurde der Platz vergeben und als ausgemauerte Grabstätte mit massiver Gruft sowie einer Einfassung aus Werkstein als Ruhestätte der Familie von Bostell eingerichtet. Seit 2004 zählt die vor allem durch die besondere kunsthandwerkliche Bearbeitung des Betonsteins als schützenswert eingestufte Grabstätte als Denkmal.
„Witterungseinflüsse, die unmittelbare Böschungslage und Alterungserscheinungen haben im Laufe der Zeit zu gravierenden Schäden an der Grabstätte geführt. Ein Teil der Rückwand mit Dreiecksgiebel drohte abzurutschen. Es hatten sich Risse und Aussinterungen gebildet, Profilierungen waren zerstört“, beschreibt Katarina Dominka als Projektverantwortliche vom Eigenbetrieb SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen das nicht mehr schöne Bild dieser Grabstätte.
„Kontrollen, die von der Friedhofsverwaltung regelmäßig durchführt werden, haben die Gefährdung des Bestands der Grabstätte festgestellt. Die Instandsetzung zum Erhalt des Denkmals war unumgänglich.“ Zunächst wurden Bäume an der Böschung abgenommen, um weiteren Wurzeldruck auf die Grabstätte zu verhindern. Schürfgrabungen gaben Auskunft zum Zustands des Fundaments. Die gesamte Oberfläche der Grabstätte wurde in den zurückliegenden Wochen gereinigt, zerstörte Stuckbereiche konnten repariert werden.
„Durch Sicherungsmaßnahmen ist der Absturz der Mauer verhindert worden. Das Mauerwerk erhielt einen Witterungsschutz. Die Platten innerhalb der Einfassung der Grabstätte wurden neu verlegt“, beschreibt Katarina Dominka jene Arbeiten, die zum Erhalt des denkmalgeschützten Alten Friedhofs mit seinen einzelnen geschützten Bestandteilen beigetragen haben. ba