AOK: Nachbarschaftshilfe weckt Interesse

Ehrenamtliche Helfer bekommen finanziellen Ausgleich für Hilfe von Pflegebedürftigen

Begleitung beim Spaziergang hilft Pflegebedürftigen im Alltag
Begleitung beim Spaziergang hilft Pflegebedürftigen im Alltag, Foto: AOK Mediendienst

Schwerin • Mal mit zum Arzt oder aufs Amt gehen, Wäsche waschen oder einkaufen, Vorlesen oder spazieren gehen – wer heute schon in der Nachbarschaft kleine Aufgaben übernimmt und sich damit um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, ist im Alltag eine große Stütze.

Seit September können ehrenamtliche Helferinnen und Helfer auf der Grundlage einer Landesverordnung über den sogenannten Entlastungsbetrag der Pflegekassen eine Aufwandsentschädigung für ihren Einsatz bekommen. Damit wertet das Land Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe auf.
Wer von der neuen Regelung profitieren will, muss einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich als Nachbarschaftshelfer bei der Pflegekasse registrieren. Die landesweiten Pflegestützpunkte koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen. In der Startphase führt die Pflegeakademie der AOK Nordost die Kurse durch. Bislang gab es in den Pflegestützpunkten mehr als 150 Beratungen zum Thema. „Wir haben allein für dieses Jahr elf Schulungen geplant“, sagt Dr. Katharina Graffmann-Weschke, Leiterin der Pflegeakademie bei der AOK Nordost. Weitere Schulungen seien bereits bis zum Sommer 2020 vorgesehen. „Wir freuen uns sehr über die Nachfrage. Pflegebedürftige können ihre Unterstützung im Alltag jetzt leichter mit der Pflegekasse abrechnen. Das entlastet sie spürbar und stärkt bestehende Helfernetze – gerade auch, wenn Angehörige mal nicht zur Stelle sind.“ Der Entlastungsbeitrag beträgt monatlich 125 Euro und steht jeder pflegebedürftigen Person mit den Pflegegraden 1 bis 5 im häuslichen Bereich zu und muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Helfer dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandt sein und dürfen pro Kalendermonat höchstens zwei Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden unterstützen. Maximal acht Euro pro Stunde können erstattet werden.
Weitere Informationen gibt es bei den Pflegestützpunkten des Landes sowie unter www.pflegestuetzpunktemv.de. In Schwerin beraten die Mitarbeiterinnen jeden Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, Am Packhof 2-6 im Raum 1.004.

AOK/Juhls