Neue Verordnung: Schutz in Pflegeheimen

Booster-Impfungen sollen die Regel werden

Die geänderte Corona-Landesverordnung ist am heutigen Montag in Kraft getreten und verstärkt unter anderem die Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen.
Ab heute gelten verschärfte Corona-Regeln, Foto: pixabay

Schwerin • Die geänderte Corona-Landesverordnung ist am heutigen Montag in Kraft getreten und verstärkt unter anderem die Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen. Wie von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angekündigt, betreffen die Änderungen auch die Booster-Impfung unter anderem für über 70-Jährige und die Regelungen für Weihnachtsmärkte. Die geänderte Corona-Verordnung des Landes, die bis zum 3. Dezember gilt, wird laut Schwesig auch unabhängig von geplanten Änderungen auf Bundesebene gültig bleiben.

Laut den Änderungen greift in den Pflegeheimen im Nordosten nun eine strenge 3G-Regelung: Ausnahmslos alle Besucher über sechs Jahren müssen einen negativen Test vorlegen oder beim Betreten des Heims vornehmen - selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. Ungeimpfte Mitarbeiter in den Heimen müssen sich von Montag an täglich testen lassen, geimpfte zweimal pro Woche.

Ein allgemeines Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen soll mit den neuen Maßnahmen vermieden werden. Die Bewohner dürften nicht isoliert werden, hatte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Freitag betont. Gemeinschaftsfeiern soll es in den Einrichtungen bis auf Weiteres nicht geben. Alle Heimbetreiber werden zudem verpflichtet, nicht geimpften Mitarbeitern ein Impf-Beratungsangebot zu unterbreiten. Ähnliche Regelungen für Krankenhäuser sollen Schwesig zufolge zudem geprüft werden.

Die neue Landesverordnung gibt Betreibern von Weihnachtsmärkten zudem Planungssicherheit: In Innenräumen muss demnach die 3G-Regelung beachtet werden, die Außenbereiche können dagegen für alle Besucher geöffnet werden, solange die Abstände gewahrt bleiben. Für einen Weihnachtsmarkt müssen die Betreiber Hygienekonzepte vorlegen, die zuständigen Gesundheitsämter könnten dann unter Umständen Masken- oder Testpflicht auch in Außenbereichen anordnen.

Daneben will die Landesregierung die Booster-Impfungen forcieren. Ziel ist es, allen über 70-Jährigen sowie allen Personen, die in Alten- und Pflegeheimen leben und arbeiten, eine Corona-Auffrischungsimpfung zur Verfügung zu stellen, hatte die Regierungschefin mitgeteilt. Diese kann von Hausärzten und Impfstützpunkten angeboten werden. Ein Großteil der Pflegeheime wurde hierfür bereits von Impfteams besucht, so Schwesig bei der Vorstellung der Beschlüsse.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten bei ihrem Treffen am Freitag entschieden, nach einigen Debatten jetzt ein klares Signal zu senden: «Boostern nach sechs Monaten sollte die Regel werden, nicht die Ausnahme», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Konkret sind es zunächst Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen, Pflegebedürftige und Gesundheitspersonal, die nun Auffrischungen bekommen sollen - sie waren beim Impfstart zu Jahresbeginn als erste an der Reihe.

dpa/MV