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Gemeinnützige Arbeit bei staatlichen Leistungen

Forderung der CDU-Fraktion nach Statement des OB

„Wer dauerhaft staatliche Leistungen erhält, sollte auch zu gemeinnütziger Arbeit bereit sein, das ist eine Frage der Fairness
Das Stadthaus ist auch Sitz der Geschäftsstelle der CDU-Stadtfraktion, Foto: maxpress

19. Mai 2025

Schwerin • Zur Vorlage des Konzeptes einer Arbeitspflicht für Asylbewerber und Bürgergeldempfänger durch den Oberbürgermeister erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Stadtvertretung, Gert Rudolf:

„Wer dauerhaft staatliche Leistungen erhält, sollte auch zu gemeinnütziger Arbeit bereit sein, das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen, die mit ihrer Arbeit das System tragen. Wäre der Beschluss der Stadtvertretung rechtswidrig gewesen, hätte der Oberbürgermeister widersprechen müssen. Er hat es nicht getan und auch in seiner Stellungnahme zum Antrag der CDU-Fraktion stand, dass der Antrag zulässig ist.

Die juristischen Bedenken des Oberbürgermeisters sind ein politischer Vorwand, um sich vor einer unbequemen aber richtigen Debatte zu drücken. Statt jede Initiative zur Aktivierung von Leistungsbeziehern als verfassungswidrig abzutun, sollte die Stadtspitze endlich Wege aufzeigen, wie Integration und Mitwirkung praktisch gelingen können. Der Oberbürgermeister sollte erklären, was geht und nicht, was nicht geht.“

 

CDU-Stadtfraktion

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