Neue Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Keimen im Trinkwasser
Pflicht für Vermieter und Eigentümer
Artikel vom 29.11.2011 / WAG

In den Labors der AQS werden die Trinkwasserproben genau untersucht
Schwerin • Am 1. November änderte sich die Trinkwasserverordnung. Insbesondere für Grundeigentümer, Vermieter und Wohnungsgesellschaften ergeben sich damit zusätzliche Untersuchungspflichten in der Trinkwasserinstallation.
So müssen Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, das Trinkwasser zukünftig an mehreren repräsentativen Probenahmestellen mindestens einmal jährlich auf Legionellen untersuchen beziehungsweise untersuchen lassen.
Legionellen sind winzige, mit bloßem Auge nicht erkennbare Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können.
So sollten im Rahmen einer ersten orientierenden Untersuchung mindestens folgende Proben entnommen und untersucht werden:
• Austritt des Trinkwassererwärmers (Warmwasserleitung),
• Eintritt in den Trinkwassererwärmer (Zirkulationsleitung) und
• jeder Steigstrang - jeweils am weitesten entfernte Zapfstelle.
Die Festlegung der repräsentativen Probenahmestellen erfordert eine genaue Kenntnis der Hausinstallation.
„Die Untersuchung auf die klassischen Hausinstallations-Schwermetalle Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer und Nickel, deren Konzentration im Verteilungsnetz einschließlich der Trinkwasserinstallation ansteigen kann, könnte unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sein“, erklärt Dipl.-Chemiker Roland
Schmal, Laborleiter der Aqua Service Schwerin Beratungs- und Betriebsführungsgesellschaft mbH (AQS).
Die AQS ist als akkreditiertes Labor ein zuverlässiger Ansprechpartner für alle Fragen von der fachgerechten Probenahme, der mikrobiologischen und chemischen Trinkwasseranalytik bis zur Beratung bei technischen Fragestellungen.
Gern geben die Mitarbeiter unter der Telefonnummer (0385) 633 34 00 weitere Auskunft.