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Ein ganz wichtiges Kreuz für die Ausnahme von der Regel

Neu Zippendorf • Der Heilmittelkatalog regelt genau, was ein niedergelassener Arzt dem gesetzlich versicherten Patienten im Regelfall verordnen darf. Bei Abweichungen muss die Krankenkasse um Genehmigung gebeten werden.
Art, Umfang und Dauer der entsprechenden Anwendungen von Physiotherapie und Ergotherapie sind genau geregelt. Und doch gibt es auch hier Ausnahmen, die die Regel bestätigen. „Eine Therapie wird ja vom Arzt verschrieben“, erklärt Rehazentrum-Geschäftsführer Stephan Sparwasser. „Nun kann es passieren, dass aus ärztlicher Sicht zum Beispiel acht Massagen erforderlich sind, der Heilmittelkatalog aber nur sechs Anwendungen vorgibt.“
Auf dem Rezept muss der Arzt nun ein bestimmtes Kästchen ankreuzen, mit dem er auf die Ausnahme vom Regelfall hinweist. Ob diese letztlich auch genehmigt wird, entscheidet die Krankenkasse.
Was die wenigsten wissen: Um diese Genehmigung muss sich eigentlich der Patient kümmern. Im Rehazentrum wird ihm diese Arbeit aber abgenommen. „Wir müssen sowieso jedes Rezept überprüfen“, sagt Stephan Sparwasser. „Das hat überhaupt nichts mit Misstrauen zu tun, es wird uns schlicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Und dann werden wir natürlich auch gleich aktiv, wenn der Arzt Änderungen vom Regelfall vorsieht.“
Denn eine nicht den Richtlinien entsprechende Verordnung kann vom Rehazentrum nicht abgerechnet werden. Das ist zum Beispiel auch der Fall, wenn der Mediziner das entsprechende Häkchen schlicht vergessen hat. Dann müssten Patienten erneut ihren behandelnden Arzt aufsuchen, um das Rezept abändern zu lassen. Doch auch hierbei hilft das Rehazentrum und kümmert sich darum.cb



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