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Aktuelle Ausgabe hauspost 2010 Nr. 151
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Fachbegriffe leicht verständlich erklärt

Berufliche Teilhabe
Damit ist ganz allgemein die Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Teilhabe am Arbeitsleben gemeint. Menschen, die chronisch erkrankt oder dauerhaft gefährdet sind zu erkranken, können Leistungen der beruflichen Rehabilitation beantragen.
Hauptfürsorgestelle
Ist die Institution, die für Menschen mit Behinderung im Arbeitsprozess zuständig ist. Z. B. zur Beantragung von technischen Hilfen oder besonderen Qualifikationsmaßnahmen.

Stufenweise Wiedereingliederung
Auch unter dem Namen „Hamburger Modell“ bekannt. Bezeichnet die Möglichkeit, zeitlich gestaffelt wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren, also erst einige Wochen vier Stunden pro Tag, dann sechs, dann acht. Wird häufig und erfolgreich angewendet.
Schwerbehindertenausweis
Beinhaltet den entsprechenden Grad der Behinderung. Ab einem Grad von 50 haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf mehr Urlaub.

Antrag auf Gleichstellung
Für Menschen mit einem Behinderungsgrad zwischen 30 und 50. Wird beim Arbeitsamt gestellt. Wird er genehmigt, hat der Arbeitnehmer die gleichen Rechte wie beim Grad 50.



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Rehazentrum Schwerin
Tagesklinik für Rehabilitative Medizin

Ärztliche Leitung:
Dr. Andreas Hensel
Dr. Peter Jokisch
Wuppertaler Str. 38a
19063 Schwerin

Telefon 3 95 78 0
Fax 3 95 78 78

E-Mail
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Praxis für orthopädische Physiotherapie
Fachliche Leitung:
Kathrin Thorbahn
Am Grünen Tal 22
19063 Schwerin

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Fax 3 26 16 97

Internet
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